Die sog. ErP-Richtlinie (Energy Related Products) oder auch Ökodesign-Richtlinie setzt die Integrierte Produktpolitik in der Europäischen Union (IPP) um. Betroffene sind, mit wenigen Ausnahmen, nahezu alle energieverbrauchsrelevanten Produkte. Zielsetzung der Richtlinie ist, Energie und andere Ressourcen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung von energieverbrauchsrelevanten Produkten einzusparen.
Die ErP-Richtlinie definiert für innerhalb der EU vertriebenen Ventilatoren konkrete Mindestwirkungsgrade mit einer elektrischen Einsatzleistung von 0,125 kW bis 500 kW. Dabei gibt es vielfältige Ausnahmen, wie z. B. für Ventilatoren nach ATEX-Richtlinien, bei bestimmten Betriebs- und Umgebungstemperaturen, bei Einsatz mit toxischen, korrosiven oder abrasiven Medien oder bei Förderventilatoren für nicht gasförmige Medien.